Juli 7

Auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist – irgendwann ist Schluss!

OLG Dresden, Beschl. v. 19.11.2013 – 2 Ws 599/13

1.) Mag die Haftverschonung vom Beschuldigten vor dem Hintergrund eines drohenden Vollzugs von Untersuchungshaft zunächst auch als Rechtswohltat empfunden werden, so ändert dies doch gleichwohl nichts daran, dass der Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist.
2.) Eine Haftsache ist deshalb auch dann wie eine Haftsache zu behandeln, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil er außer Vollzug gesetzt ist.
3.) Angesicht der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsanspruchs des Angeschuldigten kann bei dem in vorliegender Sache ungewissen Hauptverhandlungsbeginn der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl mit einer seit nunmehr einem Jahr und fünf Monaten bestehenden Meldeauflage nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Leitsätze
Juli 7

Strafverteidiger vs. Staatsanwalt | 25.10.14 in Düsseldorf

Save the date – Seminarankündigung: Am 25.10.2014 halte ich zusammen mit dem Staatsanwalt Andreas Franck zum 5. Mal unseren Vortrag:

Strafverteidiger vs. Staatsanwalt

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht.

Thema:

Moderne Strafverteidigung erfordert neben fundierten Kenntnissen des Rechts zumindest die Grundzüge psychologischer Wechselwirkungen. Die Referenten, ein Verteidiger und ein Staatsanwalt (ehemaliger Richter), erörtern dialogisch und kontrovers klassische Spannungsfelder in der Strafverteidigung. Der Dialog spiegelt hierfür die Praxis besser und lebendiger wieder. Die Diskussion mit den Seminarteilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.

Juli 5

Süchtige Staatsanwältin bezahlt Pillen vom Gutachter mit Sex

Der bekannte Gutachter Thomas S. in München wurde angeklagt: Er soll einer süchtigen Staatsanwältin Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente gegeben und dafür Sex verlangt haben. Die Süddeutsche Zeitung vom 5./. Juli 2014 berichtet.

Die Staatsanwältin (zeitweise auch Richterin), bei der auch Kokain gefunden wurde, sei schon seit Jahren süchtig.

Wie hat die süchtige Richterin in Betäubungsmittelverfahren agiert?
Mit Verständnis für die Angeklagten?
Mit der in Bayern üblichen Härte gegen Konsumenten?
Werden die Verfahren wieder aufgenommen, weil die Richterin vielleicht verhandlungsunfähig war?
Fragen über Fragen.
Rechtsanwalt Sascha Petzold
Juli 5

Sind Sie ein guter Zeuge? – Nicht nur für Liebhaber britischer Krimis

Sind Sie ein guter Zeuge? – Nicht nur für Liebhaber britischer Krimis

In der Fachliteratur ist unumstritten:

Der Zeugenbeweis ist der schlechteste Beweis im Strafverfahren!

Gleichwohl scheint sich die Strafjustiz nicht daran zu stören. Die meisten Verurteilungen basieren auf den Zeugenbeweis, ofmals sogar nur von einem Zeugen. Ich habe noch nie erlebt, wie ein Gericht oder ein Staatsanwalt eine sorgfältige Beweiswürdigung nach den Anforderungen der Aussagepsychologie oder den Kriterien des Bundesgerichtshof durchgeführt hat. Vielmehr liest man immer die gleichen Textbausteine:

Der Zeuge war überzeugend, da er zumindest im Aussagekern widerspruchsfrei und ohne erkennbaren Belastungseifer ausgesagt hat. Ein Grund für eine Falschbezichtigung des Angeklagten war nicht erkennbar.

Hier liegt der Fehler; es geht nicht um den lügenden Zeugen, sondern den irrenden Zeugen. Die Menschheit ist nicht zum Zeugen geboren und hat sich in den Jahrhunderten hierzu auch nicht weiter entwickelt. Wir sind vielmahr nach wie vor „Jäger und Sammler“.

Juli 4

„Konfliktverteidigung im Strafprozess“ – Eine Kampfansage an die Verteidigung!

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer rezensiert im StV 2014, 443 das Buch „Konfliktverteidigung im Strafprozess“ von Jürgen Heinrich.

Ich persönlich habe das Buch auf Anraten mehrerer Kollegen nicht gelesen, finde aber die Rezension von Herrn Sommer beachtenswert. Buchzitate sind aus der Rezension entnommen.

Heinrich will nicht ernsthaft die Ursachen konfliktgeladener Atmosphäre in Gerichtssälen erforschen und auch keinen rechtlichen Beitrag zu deren Lösung leisten. In der Einseitigkeit der Problemaufbereitung in Kombination mit der Banalität der argumentativen Darstellung verhilft es richterlichem Lamento von den Tischen der Gerichtskantine zu literarischen Weihen. Das Buch ist keine Auseinandersetzung mit Konfliktverteidigung, sondern eine Kampfansage an Verteidigung. Das Buch soll ein Vademecum gegen jegliche Störung darstellen, die Verteidigung notwendiger Weise mit sich bringt.
Prof. Dr. Ulrich Sommer
Juli 3

„Das aktuelle Handbuch Testament“ erscheint in der 2. Auflage

Der Ratgeber von den Rechtsanwälten Sascha Petzold und Finn Zwißler aus München erscheint nunmehr in der 2. Auflage im Walhalla Fachverlag.
Cover: Handbuch Testament

Ein übersichtliches, detailreiches Werk mit viel Nutzwert. Zugleich ein guter Leitfaden, um den Letzten Willen rechtssicher und präzise zu formulieren und so unliebsame Überraschungen für den überlebenden Partner auszuschließen bzw. vorher bewusst zu machen.
Die Rheinpfalz