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Allgemeines Strafrecht
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Allgemeines Strafrecht
Unter Allgemeines Strafrecht verstehen Strafverteidiger die Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), die nicht dem Wirtschaftsstrafrecht zuzurechnen sind, die also keinen besonderen Bezug zum Wirtschaftsleben aufweisen.
Daneben gibt es auch das sogenannte Nebenstrafrecht. Das sind Straftaten die nach anderen Gesetzen als das Strafgesetzbuch bestraft werden. Weniger gewichtige Taten werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Rechtsanwalt Sascha Petzold hat als Fachanwalt für Strafrecht langjährige Erfahrung im Allgemeinen Strafrecht und vertritt Sie in allen Verfahrensabschnitten und allen Instanzen.
Als Allgemeines Strafrecht werden unter anderem folgende Straftaten angesehen:
Vermögensdelikte
Hierzu gehören zum Beispiel:
Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Betrug und Untreue sowie Begünstigung und Hehlerei
Verkehrsdelikte
Hierzu gehören zum Beispiel:
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Nötigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie
Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Aussagedelikte
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Hierzu gehören zum Beispiel:
Körpverletzung nebst Gefährliche Körperverletzung und Schwerer Körperverletzung
Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei
Straftaten gegen das Leben
Hierzu gehören zum Beispiel:
Mord und Todschlag sowie Aussetzung und Schwangerschaftsabbruch