Allgemeines Strafrecht

Unter Allgemeines Strafrecht verstehen Strafverteidiger die Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), die nicht dem Wirtschaftsstrafrecht zuzurechnen sind, die also keinen besonderen Bezug zum Wirtschaftsleben aufweisen.

Daneben gibt es auch das sogenannte Nebenstrafrecht. Das sind Straftaten die nach anderen Gesetzen als das Strafgesetzbuch bestraft werden. Weniger gewichtige Taten werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

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Rechtsanwalt Sascha Petzold hat als Fachanwalt für Strafrecht langjährige Erfahrung im Allgemeinen Strafrecht und vertritt Sie in allen Verfahrensabschnitten und allen Instanzen.

Als Allgemeines Strafrecht werden unter anderem folgende Straftaten angesehen:

Vermögensdelikte

Hierzu gehören zum Beispiel:
Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Betrug und Untreue sowie Begünstigung und Hehlerei

Verkehrsdelikte

Hierzu gehören zum Beispiel:
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Nötigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie
Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Aussagedelikte

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Hierzu gehören zum Beispiel:
Körpverletzung nebst Gefährliche Körperverletzung und Schwerer Körperverletzung
Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei

Straftaten gegen das Leben

Hierzu gehören zum Beispiel:
Mord und Todschlag sowie Aussetzung und Schwangerschaftsabbruch

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung