Angemessene Honorierung der Mediation

Das Fürstentum Lichtenstein zahlt ab dem 15. Januar 2015 für gerichtlich verfügte Mediationen die Kosten, und zwar

bis zu 10 Stunden (á 60 Minuten) je CHF 150,–, das sind ca. 125,– €/Stunde! Das berichtet das Volksblatt.

“Damit geht das Fürstentum Lichtenstein einen wichtigen Schritt voraus, und das mit relativ realistischen Zeitvorgaben und ordentlichen Stundensätzen.
Dagegen muss sich die deutsche Regierung verstecken. Sie hat noch nicht einmal die Prozesskostenhilfe für Mediation eingeführt. Von angemessenen Stundensätzen ganz zu schweigen.”

Sascha Petzold – Rechtsanwalt & Mediator

«Durch diese Verordnung wird die Reform im Kindschaftsrecht ergänzt und Klarheit betreffend die Kostentragung einer gerichtlich verfügten Mediation durch das Land Liechtenstein geschaffen. Die in der Verordnung festgehaltenen Obergrenzen stützen sich zum einen auf die Einschätzung der Anzahl der notwendigen Mediationssitzungen sowie die durchschnittlichen und marktkonformen Kosten einer Mediationsstunde. Diese Einschätzung wird durch liechtensteinische sowie österreichische Erfahrungswerte unterstützt.»

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