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Sascha Petzold
Rechtsanwalt & Mediator
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Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis

Kündigung? Zögern Sie nicht! Innerhalb von 3 Wochen muss die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.
Nach der Frist gilt die Kündigung als wirksam. Suchen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf, um auf der sicheren Seite zu sein.
Rechtsanwalt Sascha Petzold

Viele Kündigungen sind unwirksam. Die Fallstricke des Arbeitsrechts für Kündigungen sind schwer zu meistern. Gerade deswegen macht es in der Regel Sinn, die Kündigung durch Kündigungsschutzklage anzugreifen.
Nur so können Sie Ihren Arbeitsplatz oder zumindest eine angemessene Abfindung erhalten.

Gerade bei außerordentlichen Kündigungen (im Volksmund oft irrtümlich fristlose Kündigung genannt) ist das Prozessrisiko für den Arbeitgeber so hoch, dass „großzügig“ Abfindungen, Umwandlung der Kündigung in eine ordentliche und gute Arbeitszeugnisse versprochen werden. Warum diese Chance verschenken?

Außerordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Besonderer Kündigungsschutz